10. Juli
Export von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz wieder zulässig
Seit dem 21. Mai 2026 war der Export von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz unter Verordnung (EU) 1157/2024 nicht mehr zulässig. Auf Hinwirken mehrerer Mitgliedstaaten und Verbänden in der Abfallwirtschaft wurde die Verordnung (EU) 1157/2024 entsprechend geändert (Verordnung (EU) 1703/2026). Mit Inkrafttreten der Änderung am 30. Juli 2026 sind Exporte von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz zulässig. Die Europäische Kommission ha
