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Zoll, TARES: Aktualisierte Bemerkungen zu Abfallverbringungen

  • 10. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. Juni

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat ihre Bemerkungen zum Zolltarif TARES für das grüne und das gelbe Kontrollverfahren aktualisiert.


Hier finden Sie Bemerkungen zu:


Beide Bemerkungen sind vom 1. Mai 2026.


Die Aktualisierung erfolgte im Hinblick auf die neue EU-VO 2024/1157.


Grüne Liste: Es muss ein Anhang VII entsprechend der neuen Verordnung mitgeführt werden

Gelbe Liste: Es muss das Begleitformular und die Zustimmung (Einfuhr), respektive Bewilligung (Ausfuhr) oder die Notifikation (Durchfuhr) des BAFU mitgeführt werden.


Wie die notwendigen Angaben in der Zoll- und Warenanmeldung zu erfassen sind, ist jeweils im Punkt 2 der jeweiligen Bemerkung beschrieben.

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