Zoll, TARES: Aktualisierte Bemerkungen zu Abfallverbringungen
- 10. Juni
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Aktualisiert: 28. Juni
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat ihre Bemerkungen zum Zolltarif TARES für das grüne und das gelbe Kontrollverfahren aktualisiert.
Hier finden Sie Bemerkungen zu:
Beide Bemerkungen sind vom 1. Mai 2026.
Die Aktualisierung erfolgte im Hinblick auf die neue EU-VO 2024/1157.
Grüne Liste: Es muss ein Anhang VII entsprechend der neuen Verordnung mitgeführt werden
Gelbe Liste: Es muss das Begleitformular und die Zustimmung (Einfuhr), respektive Bewilligung (Ausfuhr) oder die Notifikation (Durchfuhr) des BAFU mitgeführt werden.
Wie die notwendigen Angaben in der Zoll- und Warenanmeldung zu erfassen sind, ist jeweils im Punkt 2 der jeweiligen Bemerkung beschrieben.
