top of page

Neue EU-Abfallverbringungsverordnung: Österreicher veröffentlichen aktualisierte Musterdokumente

  • 11. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Als eines der ersten EU-Länder hat Österreich ihre Musterdokumente an die neue EU- Abfallverbringungsverordnung (EU) 1157/ 2024 angepasst, sowohl in deutscher als auch teilweise in englischer Sprache.


Für alle Schweizer Recyclingunternehmen, die mit Österreich Abfallverbringungen durchführen, lohnt sich der Blick auf die Seite des österreichischen Umweltministeriums (BMLUK) unter «Neu: Mustervorlagen und andere Dokumente EU-1157/2024».


So weicht etwa der Mustervertrag des kritisierten Schweizer BAFU vom Mustervertrag des österreichischen BMLUK ab, was zu Problemen führen könnte. Es gibt einen speziellen grünen Vertrag für Händler/Makler nach Art. 3 Nr. 7 iV.


Die spezielle Bankgarantie der Sicherheitsleistung bei Importen von Abfällen nach Österreich aus der Schweiz wurde ebenfalls auf die Neuregelung der EU angepasst.


Die Abfallkataloge der grünen und der gelben Liste liegen nun in der konsolidierten Fassung der neuen Verordnung vor.


Veröffentlicht wurde ebenfalls ein ausfüllbarer Anhang VII. Aktualisiert ist die Ermächtigung gem. Art. 3 Abs. 6 a iv, die nach Meinung unseres Rechtsanwalts Manfred Eckert wegen Art. 2 Abs. 6 b nicht für Schweizer Notifizierende gilt.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page