M366 bleihaltige Metalllegierungen – Belgien hat unterzeichnet
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Aktualisiert: vor 7 Stunden
Eine neue EU-Verordnung (CLP), die von der Schweiz übernommen wurde, setzte per 1. September 2025 für Blei folgende neuen Grenzwerte fest, die im Hinblick auf die Transportregelungen betroffen sind:
≥ 0,025 % für Bleistaub (Partikeldurchmesser < 1 mm) und
≥ 0,25 % für massives Blei (Partikeldurchmesser ≥ 1 mm)
Aus dieser Einstufung ergaben sich erhebliche Unsicherheiten für den Umgang mit bleihaltigen Metalllegierungen, insbesondere in Bezug auf die Einstufung als umweltgefährdende Stoffe.
Betroffen sein könnten etwa Schwermetallgranulate und Siebfraktionen aus der Elektronikschrottverarbeitung, Siebtrommelfraktionen, minderwertige Leiterplatten, bleihaltige Messingspäne usw. Wir empfehlen Ihnen eine Analyse Ihres Materials.
Deshalb wurde auf europäischer Ebene durch Italien eine Multilaterale Vereinbarung vorgeschlagen, die eine vorübergehende Aussetzung dieser neuen Regelungen vorsieht: für die Straße (ADR) ist dies M366 und für die Schiene die RID 3/2025.
Nach und und nach haben weitere Staaten diese Vereinbarungen unterzeichnet; Anfang Juni 2026 für die Strasse nun auch Belgien, mit Verwertungsanlagen von Kupferlegierungsschrotten und Elektronikschrott.
Leider hat Österreich als wichtiges EU-Transitland für Italien bisher nicht gezeichnet.
Strasse
Land | Unterzeichnet am |
|---|---|
Italien | 08.08.2025 |
Slowenien | 27.08.2025 |
Frankreich | 12.09.2025 |
Deutschland | 08.10.2025 |
Schweiz | 15.10.2025 |
Slowakei | 22.10.2025 |
Dänemark | 10.11.2025 |
Polen | 12.12.2025 |
San Marino | 15.12.2025 |
Finnland | 18.02.2026 |
Schweden | 18.02.2026 |
Belgien | 02.06.2026 |
Schiene
Land | Unterzeichnet am |
|---|---|
Italien | 29.08.2025 |
Frankreich | 12.09.2025 |
Deutschland | 01.10.2025 |
Schweiz | 28.10.2025 |
Schweden | 18.02.2026 |
Polen | 12.06.2026 |
Vertiefende Ausführungen sind im folgenden Blog-Beitrag zu finden.
