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M366 bleihaltige Metalllegierungen – Belgien hat unterzeichnet

  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 7 Stunden

Eine neue EU-Verordnung (CLP), die von der Schweiz übernommen wurde, setzte per 1. September 2025 für Blei folgende neuen Grenzwerte fest, die im Hinblick auf die Transportregelungen betroffen sind:


  • ≥ 0,025 % für Bleistaub (Partikeldurchmesser < 1 mm) und

  • ≥ 0,25 % für massives Blei (Partikeldurchmesser ≥ 1 mm)


Aus dieser Einstufung ergaben sich erhebliche Unsicherheiten für den Umgang mit bleihaltigen Metalllegierungen, insbesondere in Bezug auf die Einstufung als umweltgefährdende Stoffe.


Betroffen sein könnten etwa Schwermetallgranulate und Siebfraktionen aus der Elektronikschrottverarbeitung, Siebtrommelfraktionen, minderwertige Leiterplatten, bleihaltige Messingspäne usw. Wir empfehlen Ihnen eine Analyse Ihres Materials.


Deshalb wurde auf europäischer Ebene durch Italien eine Multilaterale Vereinbarung vorgeschlagen, die eine vorübergehende Aussetzung dieser neuen Regelungen vorsieht: für die Straße (ADR) ist dies M366 und für die Schiene die RID 3/2025.


Nach und und nach haben weitere Staaten diese Vereinbarungen unterzeichnet; Anfang Juni 2026 für die Strasse nun auch Belgien, mit Verwertungsanlagen von Kupferlegierungsschrotten und Elektronikschrott.


Leider hat Österreich als wichtiges EU-Transitland für Italien bisher nicht gezeichnet.


Strasse

Land

Unterzeichnet am

Italien

08.08.2025

Slowenien

27.08.2025

Frankreich

12.09.2025

Deutschland

08.10.2025

Schweiz

15.10.2025

Slowakei

22.10.2025

Dänemark

10.11.2025

Polen

12.12.2025

San Marino

15.12.2025

Finnland

18.02.2026

Schweden

18.02.2026

Belgien

02.06.2026

Schiene

Land

Unterzeichnet am

Italien

29.08.2025

Frankreich

12.09.2025

Deutschland

01.10.2025

Schweiz

28.10.2025

Schweden

18.02.2026

Polen

12.06.2026


Vertiefende Ausführungen sind im folgenden Blog-Beitrag zu finden.



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