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DIWASS-Registrierung: Nicht das BAFU auswählen!

  • 10. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Schweizer Recyclingunternehmen wird empfohlen, sich in DIWASS zu registrieren, wenn sie Abfälle (grün- oder gelb-gelistet) in die EU verbringen oder von dort erhalten, um in dieser Platform sicht- und auswählbar zu sein.


Im DIWASS-Registrierungsprozess müssen Sie aus einer Auswahl eine zuständige Behörde auswählen, die Ihren Antrag prüft und genehmigt.


Leider stehen seit Ende Mai auch das BAFU, Ittigen, und die kantonale Tessiner Umweltbehörde, Bellinzona, zur Auswahl. Dieser Eintrag ist nicht aktiv vom BAFU lanciert worden, sondern hat auf Antrag einer italienischen Behörde Eingang ins DIWASS gefunden. Das BAFU hat von Anfang an davor gewarnt (und Recycling Schweiz hat darüber berichtet), das BAFU als zuständige Behörde auszuwählen. Sie ist trotz des Eintrages nicht DIWASS-Benutzer. Sie erhält von Ihrem Antrag keine Meldung. Sie kann Ihren Antrag nicht bearbeiten.


Wählen Sie deshalb eine EU-Empfängerbehörde aus. Sinnvollerweise eine solche, mit der Sie in der Vergangenheit bereits, etwa im Rahmen einer Notifizierung, zu tun gehabt haben.


Sollten Sie sich bereits registriert und dabei das BAFU ausgewählt haben, müssten Sie sich neu registrieren.


Und noch ein weiteres Problem hat sich im DIWASS-Registrierungsprozess aufgetan: Einige Schweizer Unternehmen haben sich fälschlicherweise über das europäische «Information Management System Offical Controls» (IMSOC) registriert. Diese Registrierungen laufen leer! Sie werden nicht bearbeitet.


In der Mitteilung «EU empfiehlt Drittländern (z. B. Schweiz) die Registrierung» finden Sie auch Bedienungsanleitungen für ein vorab erforderliches EU-Login und die korrekte DIWASS-Registrierung.

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