Export von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz wieder zulässig
- 10. Juli
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Seit dem 21. Mai 2026 war der Export von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz unter Verordnung (EU) 1157/2024 nicht mehr zulässig. Auf Hinwirken mehrerer Mitgliedstaaten und Verbänden in der Abfallwirtschaft wurde die Verordnung (EU) 1157/2024 entsprechend geändert (Verordnung (EU) 1703/2026).
Mit Inkrafttreten der Änderung am 30. Juli 2026 sind Exporte von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz zulässig. Die Europäische Kommission hat dazu ein Statement verfasst:
