DIWASS: EU empfiehlt Drittländern (z.B. Schweiz) aus technischen Gründen die Registrierung
- vor 5 Tagen
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Obwohl die ab 21. Mai gültige EU-Abfallverbringungsverordnung anerkennt, dass Nicht-EU-Staaten, wie die Schweiz, zukünftig nicht das digitale DIWASS für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nutzen müssen, empfiehlt die EU-Kommission diesen Staaten, sich aus technischen Gründen in DIWASS zu registrieren. Aktuell betroffen sind vor allem Notifizierungsverfahren, weil eine Registrierung für das grüne Kontrollverfahren von der EU bis Ende 2026 aufgeschoben wurde.
Anhänge zu dieser Mitteilung siehe Intranet «DIWASS-Registrierung».
Es ist ein ärgerliches Dilemma. Als Nicht-EU-Land müssen sich Schweizer Recyclingunternehmen nicht an DIWASS beteiligen. Freiwillig ist dies möglich.
Aber so wörtlich auf der Website der EU-Kommission: «DIWASS erlaubt es nicht, Betreiber- oder zuständige Behördenangaben bei der Einreichung einer Meldung oder eines Anhang-VII-Dokuments manuell einzugeben.»
Bei der Erstellung solcher Dokumente können die Wirtschaftsteilnehmer und zuständigen Behörden nur aus einer Auswahlliste in den jeweiligen Feldern ausgewählt werden. Ist ein Teilnehmer oder eine Behörde nicht im System registriert, erscheint er/sie nicht in der Auswahlliste, wodurch das Dokument nicht ausgefüllt oder eingereicht werden kann. Diese Regel gilt für alle in DIWASS eingereichten Dokumente.
Nur registrierte Betreiber und Behörden sind im System sichtbar und auswählbar.
Aus: «Wer muss sich bei DIWASS registrieren?» (siehe Intranet)
Weiter heisst es an anderer Stelle: «Betreiber aus Drittländern müssen sich ebenfalls in DIWASS registrieren, um in den Abfalltransportdokumenten aufgeführt werden zu können. Diese Registrierung dient der Identifizierung und verpflichtet den Betreiber nicht zur aktiven Nutzung des Systems».
«Bitte beachten Sie nochmals, dass die Registrierung in DIWASS ein rein technischer Schritt ist, der es einem Betreiber ermöglicht, in Abfalltransportdokumenten ausgewählt zu werden.»
Aus: «Wie man Wirtschaftsteilnehmer in DIWASS registriert?» (siehe Intranet)
In der DIWASS-Bedienungsanleitung heisst es schliesslich: «Bitte beachten Sie, dass zur Einreichung von Notifizierungsunterlagen oder Anhang-VII-Dokumenten in DIWASS alle an einer bestimmten Abfallverbringung beteiligten Akteure zunächst in DIWASS registriert sein müssen, da DIWASS nur die Auswahl registrierter Akteure (über Dropdown-Listen) zulässt.
Betreiber, die als Notifizierende oder als Personen fungieren, die Verbringung organisieren, müssen sicherstellen, dass alle an ihrer Verbringung beteiligten relevanten Betreiber in DIWASS registriert sind, bevor sie mit der Erstellung von Notifizierungsdokumenten oder Anhang-VII-Dokumenten in DIWASS beginnen.»
Aus: «Bedienungsanleitung für Bediener und zuständige Behörden-Registrierung von Betreibern - Kapitel 2: So registrieren Sie einen neuen Betreiber für Nutzer, die noch nicht in DIWASS aktiv sind - Allgemeiner Hinweis» (siehe Intranet).
Konsequenzen
D.h. zum Beispiel bei einer EU-Abfallausfuhr in die Schweiz: Der EU-Notifizierende kann eine nicht registrierte Schweizer Verwertungsanlage nicht in DIWASS finden. Technisch ist damit eine solche Verbringung nicht möglich. Bisherige Transporteure, die nicht registriert sind, stehen – vorerst – für die grenzüberschreitende Abfallverbringung nicht zur Verfügung.
Was zukünftig mit EU-Abfalleinfuhren aus der Schweiz geschieht, ist unklar: Die Behandlung Ihrer per Papier vom BAFU an die EU-Behörden weitergeleiteten Notifizierungsunterlagen müssen von den EU-Behörden weiterhin mit der Schweiz papiermässig abgewickelt werden. Gleichzeitig sind aber diese EU-Behörden verpflichtet, die erhaltenen Papierdokumente ins digitale DIWASS einzutragen.
Das gleiche gilt für die ausgewählten EU-Verwertungsanlagen. Nicht registrierte Schweizer Akteure, das nicht registrierte BAFU, werden nicht auffindbar sein.
Der Registrierungsprozess ist seit kurzem über die DIWASS-Website der EU möglich:
Im Intranet finden Sie hierzu die DIWASS-Bedienungsanleitung (mit DeepL Pro ins Deutsche übersetzt).
Für die freiwillige, kostenlose Registrierung Schweizer Akteure ist vorab ein EU-Login erforderlich:
https://webgate.ec.europa.eu/cas/login (deutsche Anleitung siehe Intranet).
Einen kurzen Ablauf zur DIWASS-Registrierung, sowie die Auflistung der Mindestanforderungen, finden Sie ebenfalls im Intranet.
Erste Schweizer Unternehmen, darunter auch Branchenvertreter, haben bereits freiwillig auf der EU-DIWASS-Website Registrierungsanfragen erfolgreich lanciert.
