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Anhang VII: Weiter mit Papierformular oder freiwillig elektronisch über DIWASS?

vor 3 Tagen
2 Min. Lesezeit

Nach halbjähriger Übergangszeit müssen EU-Europäer (!) ab dem 1. Januar 2027 Anhang VII-Dokumente elektronisch in DIWASS erstellen und abwickeln. Dafür wird für sie DIWASS auch für dieses Verfahren am 15. November 2026 freigeschaltet.


Wie es geht, zeigt eine neue Bedienungsanleitung der EU-Kommission. Unabhängig davon können Schweizer Akteure auch in Zukunft Papier-Anhang VII-Dokumente erstellen, die den Transport in die EU begleiten. Alternativ könnten sie sich freiwillig am elektronischen DIWASS-Verfahren der EU beteiligen. Rechtsanwalt Manfred Eckert erläutert die Einzelheiten.


Klar ist: Als Schweizer Akteur können Sie zukünftig – wie bisher – das Anhang VII-Verfahren mit einem ausgefüllten Formular durchführen, das Sie dem Transporteur übergeben. Die EU-Verwertungsanlage ist dann verpflichtet, die Informationen Ihres Papierformulars in DIWASS «einzupflegen» und Sie papiermässig mit einer Eingangs- und Verwertungsbestätigung zu versorgen. Es wird sich allerdings zeigen, ob EU-Verwertungsanlagen dazu in der Lage oder bereit sind.


Alternativ können sich Schweizer Akteure freiwillig und kostenlos an DIWASS (Digital Waste Shipment System) beteiligen. Voraussetzung hierfür ist ein EU-Login und eine DIWASS-Registrierung. Dann können Sie – wie die EU-Europäer – in DIWASS operieren.


Die Bedienungsanleitung der Kommission für das Anhang VII-Verfahren in DIWASS liegt hierfür seit September vor. Untenstehend finden Sie eine Deepl Pro-Übersetzung in Deutsch und Französisch. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Hilfestellung der deutschen Behörde «SAM» angefügt.


Grosse Schweizer Recyclingunternehmen mit vielen grün-gelisteten Abfallexporten in die EU werden nicht umhinkommen, das DIWASS-Verfahren zu nutzen.


In einem Webinar von Recycling Schweiz Mitte Februar 2026 hatte das Unternehmen ZEDAL seine Software vorgestellt, mit der – gegen Gebühren – komfortabel auf DIWASS zugegriffen werden kann. Sie funktioniert bereits mit dem Notifizierungsverfahren über DIWASS und sollte ab dem 15. November 2026 auch für das Anhang VII-Verfahren startklar sein.


Beachten Sie: Sowohl mit der elektronischen Einreichung Ihres DIWASS-Anhang VII-Dokuments durch Sie als auch mit der Übertragung Ihres Papier- Anhang VII durch den Abfallerzeuger in DIWASS werden Verbringungen für die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten sicht- und kontrollierbar.


Im November ist ein Webinar von Recycling Schweiz geplant, das die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die neue EU-Abfallverbringungsverordnung und DIWASS aufzeigt.



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