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Notifizierungsverfahren: Erklärung der Straffreiheit nun auch auf der BAFU-Website aufgeschaltet

21. Sept.
1 Min. Lesezeit

Recycling Schweiz hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass als neue Pflichtunterlage einer Notifizierung in die EU die sogenannte «Erklärung der Straffreiheit» des Notifizierenden beiliegen muss.


Leider wird dies nicht immer befolgt, dann von EU-Behörden gerügt, was zu Verfahrensverzögerungen führt.


Auf Hinweis von Recycling Schweiz hat nun das BAFU das Muster einer solchen Erklärung auf ihrer Website aufgeschaltet:

https://www.bafu.admin.ch/de/ausfuhr (siehe Nr. 4 und verlinktes Word).


Die Erklärungen können in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch heruntergeladen werden.

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