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Grüne Liste: EU empfiehlt ihren Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 die weitere Nutzung von Papier-Anhang VII-Formularen zu akzeptieren

  • 20. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. Apr.

Schweizer Recyclingunternehmen dürfen ab dem 21. Mai 2026 unverändert Anhang VII-Formulare (die der neuen Verordnung entsprechen!) verwenden und sind nicht zur Registrierung in DIWASS verpflichtet.


Diese Möglichkeit hat nun die EU-Kommission für eine Übergangszeit auch den Behörden ihrer Mitgliedsstaaten eröffnet. Sie empfiehlt diesen, bis zum 31.12.2026 die Nutzung von Papier-Anhang VII-Formularen zu akzeptieren, ohne dass dies zu Sanktionen für die Verantwortlichen führt.


Die EU-Kommission hat diese Entscheidung bereits an der Sitzung ihrer Expertengruppe am 27. März 2026 getroffen. Die deutsche Übersetzung des Anhangs zum Sitzungsbericht nennt nähere Details:



Den Behörden der EU-Mitgliedstaaten steht es frei, diese Empfehlung der EU-Kommission umzusetzen. Nach Auskunft von Recycling Europe haben dies bisher folgende EU-Staaten signalisiert: Schweden, Finnland, Dänemark, Niederlande, Spanien, Luxemburg, Frankreich – und voraussichtlich auch Belgien mit allen drei Regionen (Stand: 17.04.2024). Für Deutschland hat erst das Bundesland Rheinland-Pfalz reagiert.


Bezüglich der Ausgestaltung der EU-Kommissionsempfehlung ist noch vieles unklar. Muss etwa der neue Anhang VII der aktuellen oder der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung genutzt werden? Müssen Verbringungen zwei Tage vorher angemeldet werden oder nicht?


Es ist fraglich, ob Schweizer Akteure, die derzeit noch ab dem Gebiet der EU grün-gelistete Abfälle verbringen, von dieser Toleranzregelung der EU profitieren können. Denn nach der ab 21. Mai 2026 anzuwendenden EU-Abfallverbringungsverordnung kann die Person, die die Verbringung veranlasst (Feld 1 des Anhangs VII) nur eine solche sein, die der Hoheitsgewalt des jeweiligen EU Versandstaates unterliegt (Art. 2 Abs. 1 Nr. 7), was möglicherweise einen Sitz im jeweiligen EU-Staat voraussetzt.


Recycling Schweiz wird Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.



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