Neuerungen im Schienengüterverkehr ab dem 1. Januar 2026
- VSMR Geschäftsstelle

- 27. Nov.
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Wie von unserem Präsidenten an der Mitgliederversammlung ausgeführt, treten das neue Gütertransportgesetz und die revidierte Gütertransportverordnung per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Bundesrats-Beschluss vom 19. November 2025 findet sich hier:
Geregelt werden die Umschlags- und Verladebeiträge: Mit der neuen GüTV sollen unter anderem der Verlad von Gütern auf die Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Künftig richtet der Bund den Betreibern von Anschlussgleisen und Verladeanlagen für den kombinierten Verkehr Umschlags- und Verladebeiträge aus. Diese werden für jeden empfangenen oder versendeten beladenen Bahnwagen ausgerichtet und betragen pauschal 40 Franken. Insgesamt stehen dafür jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung.
Digitalisierung des Schienengüterverkehrs: Eine wichtige Rolle für einen einfachen, schnellen und wirtschaftlichen Schienengüterverkehr spielt die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Zur entsprechenden Ausrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven wird der Bund Pauschalbeiträge pro Fahrzeug auszahlen – insgesamt bis zu 180 Millionen Franken. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, den pauschalen Investitionsbeitrag von 8000 Franken pro Wagen unabhängig vom Alter des Fahrzeugs zu gewähren.
Auf Gesetzesebene abschliessend geregelt ist die Förderung der Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein. Hier wird mit den Betreibern eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Leistungsvereinbarung mit SBB Cargo: Das revidierte Gütertransportgesetz sieht vor, den Wagenladungsverkehr (WLV) innerhalb der Schweiz während einer befristeten Zeit finanziell zu fördern. Bisher wurde der WLV hauptsächlich durch SBB Cargo betrieben. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat im Sommer 2025 ein Offertverfahren durchgeführt, das den Abschluss einer oder mehrerer Leistungsvereinbarungen zum zukünftigen Angebot im WLV und dessen finanzielle Förderung durch den Bund zum Ziel hatte. Im Rahmen des Verfahrens, das bis Ende August dauerte, hat nur SBB Cargo eine Bewerbung eingereicht. Bis Ende 2025 wird das BAV nun mit SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 aushandeln.
SBB Cargo hat mit einem Newsletter informiert, der unseren betroffenen Mitgliedern auch direkt zuging:
Weitere Informationen finden sich hier:
Wie an der MV vom Präsidenten ausgeführt, gilt es nun die die Auswirkungen dieser neuen Regelungen abzuwarten. Wir sind dankbar, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen mit dem neuen Regime im Verlauf der ersten Wochen mitteilen können (info@recyclingswitzerland.ch).
